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Management

meine hilfe

Die Insolvenzordnung sieht neben dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren zwei mögliche Verfahren vor, durch die sich Unternehmen bei laufendem Geschäftsbetrieb sanieren können.

 

Zum einen handelt es sich hierbei um das sog. 

 

  • Eigenverwaltungsverfahren nach § 270b InsO n.F. sowie das

  • Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO n.F.

 

In beiden Fällen bleibt regelmäßig die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand.

Als Sanierungsberater und  Sanierungsgeschäftsführer begleite und unterstütze ich die Geschäftsführung mit meiner Erfahrung und Expertise bei der erfolgreichen Sanierung ihres Unternehmens sowohl in, als auch außerhalb von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.

 

Im Prozess der Sanierung und Neuorientierung des Unternehmens bin ich Ansprechpartner aller Interessengruppen und Stakeholder:

 

  • für Gesellschafter und Geschäftsführung,

  • für Sachwalter und Gläubigerausschuss,

  • für Mitarbeiter, Arbeitnehmervertretungen,

  • für Banken, Kunden und Lieferanten.

 

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